Auszug aus dem Grundgesetz

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

§ 323c StgB

Erfahrungsbericht Zwangsheirat


Artikel 1

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 


Artikel 2

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

 

 

Zum Helfen ist jeder verpflichtet
Paragraph 323c Strafgesetzbuch
"Unterlassene Hilfeleistung"

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Erfahrungsbericht
(Alp-) Traumhochzeit

zum Thema Zwangsverheiratung:

Meine Eltern haben mich nach dem muslimischen Glauben erzogen. Als ich 18 Jahre alt war
wurde ich mit meinem türkischen Exfreund von meinem Bruder erwischt, und er hat mich bei meinen Eltern verraten. Meine Eltern können keine Türken leiden und haben mir gesagt, dass ich zwei Monate nicht raus darf, von meiner Schule musste ich auch runter. Meinen damaligen Freund haben sie zusammengeschlagen.
Mein Vater hatte beschlossen mich zu verheiraten, es war ihm egal, wer um meine Hand anhält, Hauptsache es ist kein Türke und niemand den ich kenne. Ich heiratete den Mann, der um meine Hand anhielt. Er weiß bis heute nicht, dass ich dazu gezwungen wurde. Ihm haben meine Eltern erzählt, dass ich ihn haben wollte und immer nur vor Freude weinen würde. Ich war aber in meinem Exfreund verliebt. Meine Eltern haben mit meinem zukünftigen Mann über die Hochzeitspläne gesprochen und den Termin festgelegt, so dass ich nicht mitreden konnte. Ich musste " Ja" zu allem sagen, weil ich keine Alternative hatte. Als ich mich weigerte und damit drohte wegzulaufen, haben meine Eltern alle Fenster und Türen verriegelt. Einen Tag vor der Verlobung habe ich noch mal gesagt, dass ich ihn nicht will, da haben sie mich brutal zusammengeschlagen.

Zu meiner Verlobung haben meine Eltern ein muslimisches Eheversprechen gegeben, das bedeutet, man ist sozusagen verheiratet.
Als ich versuchte meinen zukünftigen Mann kennen zu lernen, durfte ich mich nie mit ihm alleine treffen. Immer kamen meine Brüder oder mein Vater mit.
Eine Woche nach der Verlobung musste ich diesen Mann heiraten. An dem Tag dachte ich, es geht für mich eine Welt unter, einen Mann zu heiraten, den ich kaum kannte. Ich kam mir vor, als wären meine Eltern meine Zuhälter und ich müsste für sie anschaffen gehen. Meine Eltern erzählten allen Verwandten und Bekannten, dass ich diesen Mann haben wollte. Im muslimischen Glauben muss man den Eltern nach der Hochzeitsnacht einen Beweis dafür bringen, dass die Frau noch Jungfrau ist. Das musste ich auch machen, meine Mutter hat drauf bestanden.

Ich hatte nach der Hochzeit keine Wahl mehr. Ich bin in dieser Ehe gefangen und kann nicht raus. Denn eine Frau ist nichts mehr wert, wenn sie sich von einem Mann trennt, mit dem sie schon verheiratet war und Geschlechtsverkehr hatte.
Schon zwei Monate nach meiner Hochzeit war ich schwanger, bin aber trotzdem arbeiten gegangen. Nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat wollte ich mir das Leben nehmen mit einer Überdosis Tabletten. Meine Schwester merkte, dass mit mir etwas nicht stimmte, weil ich blau anlief und ganz schlimm gezittert habe.
Meine Eltern fingen nach meinem Selbstmordversuch an, meinen Mann zu hassen, weil sie wussten, dass ich ihn nicht mag. Er ist ganz lieb und nett, nur liebe ich ihn nicht. Sie wollten mir mein Baby aus meinem Bauch nehmen, nur ich wollte dieses Kind behalten. Ich wollte mich auch nicht trennen, damit meine Tochter nicht ohne Vater aufwächst. Darum bin ich immer noch mit ihm zusammen, schon seit einem Jahr und immer noch keine Liebe.

M. 19 Jahre